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Was tun bei Flugverspätung, Annullierung und Co.?

08. Mai 2018
von Tina
2 Kommentare

Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links, das heißt ich erhalte eine Provision, wenn du sie klickst und Produkte bestellst, eine Unterkunft buchst o.ä.


Als Patricks Flug aus Estland im Jahr 2013 storniert wurde, wollte ihn die Airline mit zwei Euro abspeisen. Darauf ließ er sich nicht ein und kontaktierte ein Portal, das sich um Fluggastrechte kümmert. Mehr als ein Jahr nach dem Flug bekam er abzüglich Provision etwa 175 Euro Entschädigung. Unter seinem Erfahrungsbericht kommentieren noch immer Leser zu verspäteten oder annulierten Flügen. Dabei wird eins deutlich: Viele kennen ihre Rechte als Fluggast gar nicht richtig.

Diesen Rechten für Passagiere widme ich mich in diesem Artikel und stelle im Folgenden einige Szenarien vor, die einem bei einer Flugreise begegnen können.

Inhalte dieses Artikels

  • Wo sind meine Rechte geregelt?
  • Mein Flug ist verspätet – habe ich Anspruch auf Entschädigung?
  • Mein Flug ist gecancelt worden – wie geht es jetzt weiter?
  • Was sollte ich tun, um mich abzusichern?
  • Was sind eigentlich „außergewöhnliche Umstände“?
  • Mein Flug ist überbucht – welche Rechte habe ich?
  • Mein Flug ist vorverlegt worden – bekomme ich eine Entschädigung?
  • Mein Gepäck ist verloren gegangen oder beschädigt worden – wer ersetzt mir das?
  • Wer hilft mir, eine Entschädigung zu bekommen?
  • Und was ist mit Flügen außerhalb der EU?
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Wo sind meine Rechte geregelt?

Zunächst einmal sind für Europäer bei internationalen Flügen zwei Dokumente wichtig:

  • Das Montrealer Übereinkommen
  • Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union

Das Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen gilt in über hundert Ländern, auf jeden Fall in den EU-Mitgliedsstaaten. Es regelt zum Beispiel Personenschäden, Verspätungen und Gepäckverluste bzw. -schäden

So erlaubt es Schadenersatz bei Flugverspätungen, wenn sie zum Beispiel zu Dienstausfällen oder Überstunden führen. Der Schadenersatz ist begrenzt auf 4.694 Sonderziehungsrechte pro Reisendem. Das ist eine künstliche Währung, umgerechnet sind das derzeit 5.614 Euro (Stand Anfang Mai 2018).

Noch interessanter wird das Übereinkommen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Hier ist eine Haftungshöchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten festgelegt. Eine ausführliche Erläuterung gibt es im entsprechenden Abschnitt.

Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union Nr. 261/2004

Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union gilt für alle Flüge, die in der EU starten. Auch Flüge in ein EU-Land sind abgedeckt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, Island, Norwegen oder Schweiz hat.

Dabei ist zu beachten, dass jeder Flug einzeln gezählt wird. Fliegst du zum Beispiel von Frankfurt nach Sydney mit einem Zwischenstopp in Bangkok, gilt die Verordnung nur auf dem ersten Teil der Strecke.

Es haftet die ausführende Fluggesellschaft. Schon einige Gerichte haben sich damit beschäftigt, was das genau bedeutet. Denn häufig wird das so genannte Codesharing genutzt, sodass du zwar bei Fluggesellschaft A buchst, der Flug aber von Gesellschaft B durchgeführt wird. Das kann dann zum Problem werden, wenn du von einem Nicht-EU-Land aus in die EU fliegst. Ansprüche hast du nur, wie schon erwähnt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU oder den erwähnten Ländern hat.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass die Fluggäste schon bei der Buchung über das ausführende Unternehmen unterrichtet werden müssen.

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Mein Flug ist verspätet – habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Verspätung – ein Wort, das Stress auslösen und gut geschmiedete Pläne zunichtemachen kann. Einen verspäteten Flug hatten die meisten Vielreisenden wohl schon einmal. Doch wenige kennen in diesen Fällen ihre Rechte. Dabei beginnen diese laut EU-Fluggastrechte-Verordnung schon am Flughafen.

Verzögert sich dein Abflug um eine bestimmte Zeit, muss sich die Fluggesellschaft um dich kümmern. Hier kommt es auf die Flugstrecke an. Beachte dabei: Jeder Flug wird einzeln gezählt. Wenn du eine Flugverbindung mit Zwischenstopp gebucht hast, kannst du die Einzelstrecken nicht zusammenrechnen. Bei den folgenden Verspätungen steht dir Unterstützung zu:

  • Ab 2 Stunden Abflugverspätung bei einer Flugstrecke bis 1.500 km
  • Ab 3 Stunden Abflugverspätung bei einer Flugstrecke ab 1.500 km innerhalb der EU
  • Ab 3 Stunden Abflugverspätung bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km, die einen Flughafen außerhalb der EU-Staaten beinhaltet
  • Ab 4 Stunden Abflugverspätung bei einer Flugstrecke ab 3.500 km, die einen Flughafen außerhalb der EU-Staaten beinhaltet

Die Fluggesellschaft muss dich verpflegen. Oft gibt es dafür Essensgutscheine. Außerdem hast du Anspruch auf zwei Telefonate oder E-Mails/Faxe, damit du zum Beispiel deine Angehörigen über deine Verspätung informieren kannst.

Verspätet sich dein Flug um mehr als fünf Stunden, kannst du dir das Ticket zurückerstatten lassen oder auf eine andere Beförderung bestehen.

Ist der Abflug sogar auf den nächsten Tag verschoben worden, muss die Fluggesellschaft dir eine Übernachtung mit Transfer zur Unterkunft anbieten.

Damit bist du aber immer noch nicht an deinem Zielort angekommen. Denn ärgerlich ist nicht nur das Warten, sondern auch die Zeit, die du verlierst. Dafür kannst du entschädigt werden.

Kommst du mindestens drei Stunden zu spät an deinem Zielort an, stehen dir zwischen 250 und 600 Euro zu. „Ankommen“ heißt, dass mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird, damit Passagiere aussteigen können. Auch hier kommt es auf die Flugstrecke an:

  • bis 1.500 km: Entschädigung bis zu 250 Euro
  • über 1.500 km innerhalb der EU: Entschädigung bis zu 400 Euro
  • zwischen 1.500 km und 3.500 km, wenn ein Flughafen außerhalb der EU liegt: Entschädigung bis zu 400 Euro
  • über 3.500 km, wenn ein Flughafen außerhalb der EU liegt: Entschädigung 600 Euro (das kann sich aber halbieren, wenn die Verspätung bei unter vier Stunden liegt)

Wenn du wegen einer Flugverspätung deinen Anschlussflug verpasst, hast du ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Du musst die Flüge zusammen gebucht haben und die Umsteigezeit muss nachweislich nicht gereicht haben. Trödeln gilt also nicht. Für jeden Flughafen gibt es festgelegte Mindestumsteigezeiten.

Deine Ansprüche kannst du innerhalb von drei Jahren geltend machen. Die Fluggesellschaft ist nur dann zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

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Mein Flug ist gecancelt worden – wie geht es jetzt weiter?

Grundsätzlich hast du Anspruch auf die Rückerstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung. Du kannst dich auch zu deinem Ausgangsort zurückfliegen lassen. Du solltest pünktlich am Flughafen sein, auch wenn du schon weißt, dass der Flug storniert wurde. Es kann nämlich sein, dass es kurzfristig Alternativen gibt, auf die du sonst keinen Anspruch mehr hättest.

Wenn du schon am Flughafen bist und nun warten musst, dass es weitergeht, sollte die Airline dir Verpflegung stellen, zwei Telefonate oder Emails/Faxe ermöglichen und bei einer Verzögerung bis zum nächsten Tag eine Unterkunft mit Transfer dorthin organisieren.

Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen kann es sein, dass du eine Entschädigung bekommst. Zunächst ist die Frage, wann du erfährst, dass dein Flug annulliert wurde. Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • du 14 Tage vorher erfahren hast, dass der Flug ausfällt.
  • die Airline dich zwischen 7 und 14 Tagen vorher informiert und sie dir einen Ersatzflug anbietet, der maximal zwei Stunden früher abfliegt als der ursprüngliche Flug und maximal 4 Stunden später ankommt.
  • die Airline dich weniger als sieben Tage vorher informiert, dir aber einen Alternativflug mit einem Abflug maximal eine Stunde früher und einer Ankunft maximal zwei Stunden später anbietet.

Wenn das alles nicht der Fall ist, gibt es zwischen 125 und 600 Euro Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung:

  • Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km bekommst du bei maximal zwei Stunden Verspätung 125 Euro, ansonsten 250 Euro.
  • Bei mehr als 1500 km innerhalb der EU gibt es bis drei Stunden Verspätung 200 Euro, ansonsten 400 Euro.
  • Gleiches gilt bei einer Flugstrecke von 1500-3500 km, wenn mindestens ein Flughafen nicht in der EU liegt.
  • Bei mehr als 3500 km außerhalb der EU gibt es 300 Euro bis höchstens 4 Stunden Verspätung und darüber hinaus 600 Euro.

Auch hier gilt wieder: Die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände geltend machen.

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Was sollte ich tun, um mich abzusichern?

  • Protokolliere alles genau: Notiere dir, wann die erste Tür im Flugzeug geöffnet wurde, um die Fluggäste aussteigen zu lassen.
  • Lass dir eine Verspätung oder Annullierung schon am Flughafen schriftlich geben.
  • Bewahre deinen Flugschein und alle Quittungen auf.
  • Tausche mit anderen Reisenden Kontaktdaten aus. Es kann später von Vorteil sein, noch andere Betroffene vorweisen zu können.
  • Hol dir im Zweifelsfall Hilfe von Experten.
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Was sind eigentlich „außergewöhnliche Umstände“?

Sie sind die Geheimwaffe von Fluggesellschaften, die Entschädigungszahlen umgehen wollen. Sie schieben eine Verspätung oder Annullierung einfach auf „außergewöhnliche Umstände“. Wenn diese tatsächlich vorliegen, dann ist das Unternehmen fein raus. Es ist aber in der Beweispflicht.

Außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Das kann zum Beispiel schlechtes Wetter, ein Naturereignis wie ein Vulkanausbruch, Vogelschlag oder ein wegen Sicherheitsbedenken geschlossener Flughafen sein.

Dafür kann die Airline eigentlich nichts. Aber sie kann schon etwas dafür, wenn ihr Flugzeug zum Beispiel im Winter nicht auf Schnee und Eis vorbereitet ist. Auch technische Defekte sind nicht von vornherein außergewöhnliche Umstände.

Bei einem Streik kommt es ganz darauf an, wer beteiligt ist. Legen zum Beispiel Fluglotsen die Arbeit nieder, ist das ein außergewöhnlicher Umstand. Streiken aber die Airline-Mitarbeiter, kann das schon anders aussehen. Vor kurzem ist vor Gericht auch ein „Wilder Streik“, bei dem sich viele Mitarbeiter auf einmal krank gemeldet hatten, als kein außergewöhnlicher Umstand gewertet worden.

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Mein Flug ist überbucht – welche Rechte habe ich?

Viele Airlines nutzen diese Praxis: Sie rechnen damit, dass eine bestimmte Anzahl an Fluggästen ihre Reise nicht antritt und verkaufen mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug sind. Das wird zum Problem, wenn sie sich verkalkuliert haben und zu viele Leute mitfliegen wollen.

Dann bitten sie zunächst Freiwillige, sich umbuchen zu lassen. Wenn man dieses Angebot annimmt, verfallen Entschädigungsansprüche. Es kann aber sein, dass die Fluggesellschaft von sich aus einen Anreiz gibt. Patrick hat einmal 200 Euro bekommen, weil er sich umbuchen ließ.

Sollte sich aber kein Freiwilliger finden, der seinen Platz aufgibt, schmeißen Fluggesellschaften Passagiere unfreiwillig raus. Wenn das passiert, hast du die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung, das heißt Rückerstattung oder Ersatzflug und Entschädigung.

Wichtig bei dieser so genannten „Nichtbeförderung“ ist, dass du nicht selbst dafür verantwortlich sein darfst. Wenn die Fluggesellschaft dich nicht ins Flugzeug lässt, weil du zum Beispiel betrunken bist, hast du keine Ansprüche.

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Mein Flug ist vorverlegt worden – bekomme ich eine Entschädigung?

Wurde dein Flug um mehrere Stunden vorverlegt, kann das wie eine Annullierung gewertet werden. Beachte aber: Die EU-Verordnung sagt nichts über vorverlegte Flüge aus. Es gibt einige Gerichtsurteile, die sich mit neun- oder zehnstündigen Vorverlegungen befassten. Ab wann genau dein Flug als gecancelt gilt, ist also nicht eindeutig geregelt.

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Mein Gepäck ist verloren gegangen oder beschädigt worden – wer ersetzt mir das?

Ich staunte nicht schlecht, als ich vor einigen Jahren meinen Koffer auf dem Gepäckband sah. Ich war nach einem langen Flug mit Wetterkapriolen endlich zu Hause angekommen und nun das: Durch meinen bunten Carbonkoffer zog sich ein tiefer Riss! Der Koffer war noch ganz neu, erst kurz vor der Reise gekauft. Also auf zur Gepäckermittlung am Flughafen. Dort wollte man mir zunächst einen Ersatzkoffer andrehen. Ich hätte unter dutzenden schwarzen Trolleys wählen können. Doch weil mein Koffer noch ganz neu war und ich extra eine auffällige Farbe gewählt hatte, wollte ich lieber eine Entschädigung. Noch am Flughafen erstattete man mir den Kaufpreis.

Bis auf dieses Erlebnis hatte ich bisher Glück mit meinem Gepäck. Es ist immer pünktlich an meinem Zielort angekommen. Ich habe aber Bekannte, die regelmäßig vergeblich auf ihr Gepäck warten.

Die gute Nachricht: Gepäckprobleme scheinen dank neuer Technologien weltweit zurückzugehen. SITA, ein Kommunikations- und IT-Dienstleister für Fluggesellschaften, hat herausgefunden, dass im Jahr 2017 pro 1.000 Passagiere 5,57 Gepäckstücke verloren gingen, gestohlen oder beschädigt wurden. Zehn Jahre zuvor waren es noch 18,88.

Wenn es um das Gepäck geht, lohnt sich ein Blick in das Montrealer Übereinkommen. Es erlaubt eine Entschädigung von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten. Aktuell wären das umgerechnet 1.353 Euro (Stand Anfang Mai 2018). Wohlgemerkt gilt das für aufgegebenes Gepäck. Die Fluggesellschaft haftet nur für das Gepäck, das sich in ihrer Obhut befindet.

Die Haftung gilt pro Kopf und nicht pro Gepäckstück. Ein Beispiel: Ihr fliegt zu zweit und teilt eure Kleidung auf zwei Koffer auf. Auch wenn nur einer davon verloren geht, könnt ihr beide eine Entschädigung bekommen.

Du musst einen Schaden am Gepäck innerhalb von sieben Tagen melden. Wenn das Gepäck zu spät ankommt, hast du 21 Tage Zeit. Wichtig ist, den Gepäckschnipsel aufzuheben, den man dir bei der Gepäckaufgabe auf das Flugticket klebt. Ohne den wird es schwieriger, deinen verlorenen Koffer zu finden. Am besten meldet du dich gleich bei der Gepäckermittlung („Lost and Found“) am Flughafen und/oder bei der Fluggesellschaft. Du wirst ein Formular ausfüllen, den „Property Irregularity Report“.

Du solltest nachweisen können, welche Gegenstände verloren gegangen sind oder beschädigt wurden. Da helfen eine Packliste und Kaufbelege. Allerdings wird dir nicht der volle Preis zurückgezahlt, sondern nur der Restwert der Gegenstände. Ich hatte damals Glück, dass der Koffer tatsächlich neu war. Wertsachen werden nicht erstattet. Die solltest du lieber bei dir haben oder gleich zu Hause lassen.

Oft sind Gepäckstücke nicht ganz verloren gegangen, sondern nur in einem falschen Flieger gelandet oder vom Band gerutscht. Dann wird es in den folgenden Tagen nachgeschickt. In der Zwischenzeit fehlen dir aber möglicherweise Kleidung und Waschzeug. Auch hierfür gibt es Regeln. Für Noteinkäufe gilt eine Obergrenze von ebenfalls 1.131 Sonderziehungsrechten (1353 Euro).

Wie die Entschädigung genau geregelt wird, hängt von der Fluggesellschaft ab. Manche geben dir eine Art Notfallpaket mit einer Grundausstattung. Andere zahlen aber auch einen Pauschalbetrag, von dem du dir das Nötigste selbst kaufen kannst. Oder dir werden die Kosten im Nachhinein erstattet. Achte darauf, dass du wirklich nur notwendige Dinge kaufst.

Eigentlich haftet, wie oben erwähnt, die Fluggesellschaft. Wenn du aber eine Pauschalreise gebucht hast und mehrere Tage ohne Gepäck dastehst, kann das als Reisemangel zählen. Dann kannst du auch von deinem Reiseveranstalter eine Kostenminderung bekommen.

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Wer hilft mir, eine Entschädigung zu bekommen?

Die schlechte Nachricht zuerst: Es wird vermutlich nicht ganz einfach, das dir zustehende Geld zu bekommen. Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass du deine Rechte nicht genau kennst oder irgendwann aufgibst. Deshalb hört man häufig, dass auf Beschwerden nicht reagiert wird oder die Unternehmen mit fadenscheinigen Ausreden kommen. Da braucht der normale Bürger Hilfe von Experten. Die gibt es zum Beispiel bei spezialisierten Anwälten, die einiges an Geld kosten.

Mittlerweile haben sich aber mehrere Plattformen auf Fluggastrechte spezialisiert. Sie funktionieren oft ähnlich: Auf ihrer Website gibst du einige Daten ein und nach wenigen Minuten bekommst du schon eine Information, wie aussichtsreich dein Fall ist. Vermutlich wird die Plattform diesen nur annehmen wollen, wenn er aussichtsreich ist. In strittigen Fällen musst du es wahrscheinlich allein oder mit einem Rechtsbeistand versuchen.

Wenn du die Plattform engagierst, tritt sie gegenüber der Fluggesellschaft als Inkassounternehmen auf. Sie setzt sich für deine Rechte ein, auch vor Gericht, was allerdings Monate dauern kann. Der Vorteil ist, dass das Angebot für dich kostenlos ist. Erst, wenn die Plattform erfolgreich Geld von der Fluggesellschaft erstritten hat, zieht sie eine Provision ab. Bei Misserfolg bleibt es kostenlos.

Flightright

Patrick hat seine Erfahrung mit Flightright hier aufgeschrieben. Flightright bezeichnet sich selbst als Marktführer. Das Unternehmen besteht seit 2010. Bei erfolgreichem Verfahren behält es eine Provision von 20 bis 30% plus Mehrwertsteuer ein. Flightright wirbt mit einer Erfolgsquote vor Gericht von 99%, was aber auch daran liegen dürfte, dass sie nur Fälle mit guten Erfolgsaussichten annehmen.

Mit „Flightright now“ bietet das Unternehmen auch eine Sofortentschädigung an. Das heißt, du lässt deine Flugdaten überprüfen und bekommst sofort Geld überwiesen. Dann hast du nichts weiter damit zu tun, das Unternehmen treibt das Geld dann selbst ein. Dieses Angebot und die Kosten macht Flightright auf seiner Website bisher nicht klar ersichtlich. Die Provision ist voraussichtlich höher als bei normalen Verfahren.

Fairplane

Fairplane gibt es seit 2011. Hier fallen bei erfolgreichem Verfahren 24,5 % plus MwSt. Provision an. Auch hier gibt es eine Variante zur Sofortzahlung. Die Provision fällt entsprechend höher aus, laut den Rechenbeispielen fast 45 %. Dafür bekommst du dein Geld sofort und nicht erst nach vielen Monaten.

Flugrecht.de

Flugrecht.de verlangt 25 % zzgl. MwSt Provision. Es bietet keine Sofortentschädigung an. Positiv fällt die Website auf, die aktuelle Flugverspätungen anzeigt und es damit noch einfacher macht, seinen Fall gleich einzureichen.

Die Leistungen dieser drei Anbieter sind sehr ähnlich und in einfachen Fällen vermutlich fast immer erfolgreich. Patrick hat nur Erfahrungen mit Flightright sammeln können, war aber zufrieden. Zwar dauerte es 13 Monate, bis er seine Entschädigung erhielt, weil die Fluggesellschaft den Prozess hinauszögerte, dafür war der Aufwand allerdings gering. Als Einzelkämpfer wäre er vermutlich nicht weit gekommen.

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Wenn du deinen Fall nicht so aus der Hand geben willst, kannst du es natürlich zunächst selbst bei der Fluggesellschaft probieren. Wenn diese auf deine Forderungen nicht reagiert, kannst du  dich bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr melden. Viele Airlines sind darin Mitglied und erkennen diese Stelle an. Die Schlichtungsstelle hilft Reisenden kostenfrei. Am Ende kommt ein Schlichtungsvorschlag heraus, der, wenn beide Parteien einverstanden sind, rechtsverbindlich ist. Nachteil hierbei ist, dass die Stelle nicht wie die Fluggastrechteportale für dich kämpft. Ihr Anliegen ist es, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden. Sie wägt die jeweiligen Interessen ab. Die Schlichtungsstelle wird zudem von den Unternehmen finanziert.

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Und was ist mit Flügen außerhalb der EU?

Als ich 2012 aus den USA zurück nach Deutschland fliegen wollte, drehte ich unfreiwillig eine Ehrenrunde. Das Flugzeug war gerade über Maine, als es plötzlich an Höhe verlor. Kurze Zeit später informierte uns der Pilot, dass es ein technisches Problem gebe und wir zurück nach New York fliegen würden. Zunächst würden wir aber noch etwas Treibstoff ablassen. In den nächsten Stunden kreiste das Flugzeug auf verringerter Höhe. Hin und wieder sagte der Pilot durch, es würde noch eine halbe Stunde dauern, um eine halbe Stunde später das gleiche zu verkünden. Bis wir endlich in New York gelandet waren, war schon so viel Zeit vergangen, wie der Flug nach Europa gedauert hätte.

Am Flughafen teilten die Mitarbeiter der Airline Verpflegungsgutschiene und einen Rabattgutschein aus. Irgendwann gab es ein Ersatzflugzeug und mit einigen Stunden Verspätung kam ich in Berlin an. Nach der langen Reise war ich froh, sicher wieder zu Hause zu sein. Doch als ich auf einen Nachrichtenartikel stieß, gesellte sich Ärger dazu. Ein Flugzeug der Airline hatte wenige Tage zuvor auf gleicher Strecke das gleiche Problem gehabt. Mein Verständnis für die Situation verflüchtigte sich.

Als Kompensation hatte ich nur ein paar Prozente Rabatt auf einen zukünftigen Flug mit der gleichen Airline bekommen. Ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal mit diesem Unternehmen zu fliegen. Ich konnte aber froh sein, überhaupt etwas bekommen zu haben. Denn einheitliche Regelungen zu Verspätungen und Annullierungen wie in Europa gibt es in den USA nicht. Nur das Montrealer Übereinkommen gibt einige Eckpunkte vor. Ansonsten hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Verfahrensweisen. Entschädigungen spielen sich eher auf Kulanzbasis ab.

Vorgaben des US-Verkehrsministeriums gibt es aber für zwei Situationen:

  • Bei überbuchten Flügen muss dir die Airline eine Entschädigung anbieten, auch wenn du freiwillig deinen Platz aufgibst.
  • Bei „tarmac delays“, das heißt wenn das Flugzeug auf dem Rollfeld auf den Abflug wartet, muss es nach einer bestimmten Zeit zurück zum Gate fahren und die Passagiere aussteigen lassen. Auf Inlandsflügen gilt das nach drei Stunden, bei internationalen Flügen nach vier Stunden. Einschränkungen gibt es durch Sicherheitsbedenken des Piloten oder der Fluglotsen. Schon nach spätestens zwei Stunden Verzögerung müssen die Passagiere etwas zu essen und Wasser bekommen, die Toiletten und medizinische Hilfe müssen zur Verfügung stehen.

Du siehst also, jedes Land außerhalb der EU hat eigene Vorschriften. Wenn du bei einer Flugreise im Ausland auf Probleme stößt, lohnt es sich, die Regeln des jeweiligen Landes und der Airline durchzulesen. Nicht zu vergessen die Bestimmungen nach dem Montrealer Übereinkommen.

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Über den Autor
Hallo, ich bin Tina. Meistens bin ich als Journalistin unterwegs. Seit kurzem schreibe ich auch auf 101places.
2 Kommentare
  1. Heinz Klewe 9. Mai 2018 at 11:01 Antworten

    Es wäre schön und für die Leserinnen und Leser sehr informativ, wenn Sie sich mit der söp mal in Verbindung gesetzt hätten, bevor Sie solche Informationen schreiben und veröffentlichen…

    • Tina 9. Mai 2018 at 11:52 Antworten

      Hallo Herr Klewe, natürlich kann der kurze Abriss die Arbeit der Schlichtungsstelle nicht vollständig erklären. Dazu haben Sie eine sehr informative Website, die im Beitrag auch verlinkt ist. Ich fand es wichtig, diese Möglichkeit als Alternative zu den kostenpflichtigen Angeboten zu erwähnen. Haben Sie dennoch Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschläge? Gern können wir diese auch in einem Gespräch nacharbeiten. Viele Grüße!

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